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Setting und Kosten

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einem ersten persönlichen Kennenlernen, sowie zur Abklärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen. Ich gebe Ihnen Rückmeldungen zu Behandlungsmöglichkeiten, eine Einschätzung zur Dauer und Frequenz der Psychotherapie, sowie zu Fragen in Bezug auf die Inanspruchnahme einer Teilrefundierung durch Ihre Krankenkasse.
Für einen erfolgreichen Therapieverlauf ist neben der kompetenten Anwendung der wissenschaftlich anerkannten Methode auch die Arbeitsbeziehung ein wesentlicher Faktor. Das Erstgespräch ermöglicht einen ersten Eindruck in Bezug auf folgende Fragen:

Fühlen Sie sich verstanden und gesehen? 
Findet das Gespräch in einer für Sie angenehmen und sicheren Atmosphäre statt?
Können Sie sich vorstellen, mit mir eine verbindliche Arbeitsbeziehung einzugehen?

Sollte dies für Sie nach dem Erstgespräch noch nicht klar genug sein, können zwei weitere Abklärungsgespräche vereinbart werden. Danach entscheiden wir beide, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist.

Das Erstgespräch dauert 60 Minuten. Es kostet 100 € und ist in bar zu entrichten.

Dauer und Frequenz der Psychotherapie

Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt, fallweise vierzehntäglich, gegen Ende der Therapie auch in größeren Abständen. Die Dauer ist abhängig von der individuellen Situation, der Art der Störung und Ihren persönlichen Zielen und Anliegen.

Praxiszeiten

Termine können dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 8:30 und 18:30 und nur nach vorheriger Vereinbarung gebucht werden. Die Praxis ist jeweils fünf Minuten vor Beginn der Therapiesitzung für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die versäumte Zeit bei Zuspätkommen nicht nachgeholt oder die Sitzung verlängert werden kann.

Honorar/Absageregelung

Die Kosten für 60 Minuten Einzeltherapie  betragen 120 €. 
Sie erhalten nach jeweils drei Sitzungen eine Honorarnote. Das Honorar ist mit Erhalt fällig und innerhalb weniger Tage auf mein Konto zu überweisen. Die Höhe des Honorars kann entsprechend dem aktuellen Verbraucherpreisindex (VPI) jährlich angepasst werden.

Terminabsagen/Verschiebungen sind per E-mail oder SMS bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Danach wird das Honorar zur Gänze fällig und in Rechnung gestellt. 

Verschwiegenheit

Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 bin ich zur Verschwiegenheit über alle in der Therapie mir anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Sie ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit und Voraussetzung, dass Sie in einem geschützten Rahmen vorbehaltlos über Ihre psychischen Probleme sprechen können und es so möglich wird, diese zu bearbeiten.

Teilrefundierung durch die Krankenkassen

Die Gestalttheoretische Psychotherapie ist eine in Österreich anerkannte Therapierichtung. Daher ist es auch möglich, einen Kostenzuschuss bei Ihrer zuständigen Kasse zu beantragen. Da die Kassen unterschiedliche Beträge refundieren und diese auch laufend an den VPI angepasst werden, sollten Sie sich vor dem Erstgespräch über den aktuellen Betrag informieren. Voraussetzung für eine Teilrefundierung ist eine krankheitswertige Störung mit entsprechender Diagnose laut ICD 10. Darüber hinaus wird ein schriftlicher Nachweis verlangt, dass spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung im gleichen Abrechnungszeitraum (= Kalendervierteljahr) eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Sitzungen genügt es, neben der ärztlichen Bestätigung die Honorarnote einzureichen. Darüber hinaus muss ein Bewilligungsantrag gestellt werden. Genaueres dazu erfahren Sie beim Erstgespräch und bei Ihrer Krankenkasse.